Logische Rechtsform-Analyse: Finde die strukturell beste Basis für Ihre Gründung.
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Die Wahl der Rechtsform ist der wichtigste Baustein für Ihren Erfolg – oder Ihr Risiko. Die Komplexität der Formalitäten (Finanzamt, Registergericht, Organe, Haftungsfragen) erfordert eine datengestützte Prozessbegleitung.
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Aktiengesellschaft (AG)
Eine klassische Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Erfordert das höchste Mindestkapital (50.000 €) und die meisten Formalitäten. Haftung ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Ist die Rechtsform, die für einen späteren Börsengang (IPO) zwingend notwendig ist. Gesellschafter (Aktionäre) müssen nicht aktiv an der Geschäftsführung beteiligt sein.
Buchführungspflicht
Die Verpflichtung, eine komplette Buchführung inklusive Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung) vorzulegen. Diese Pflicht trifft alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG etc.) und alle Kaufleute (z.B. e.K., OHG, KG), unabhängig von der Gewinnhöhe.
Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Die vereinfachte Form der Gewinnermittlung, bei der lediglich Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Ist ausreichend für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind. Geringerer Aufwand als eine Bilanzierung.
Einzelunternehmen
Die einfachste Rechtsform, bei der der Inhaber das Unternehmen leitet und führt. Das entscheidende Merkmal ist die volle Haftung des Unternehmers mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Es muss kein Mindestkapital aufgebracht werden. Hohe unternehmerische Unabhängigkeit.
Firma
Bezeichnet den offiziellen Namen des Unternehmens, der ausschließlich Unternehmen zusteht, die im Handelsregister eingetragen sind (z.B. GmbH, OHG, e.K.). Unternehmen, die nicht im Register stehen (wie die GbR oder Kleingewerbetreibende), dürfen keine „Firma“ führen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die einfachste und formellste Kooperationsform für Partner. Entscheidend ist die unbeschränkte, gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen – auch für Fehler der Partner. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist dringend empfohlen, um die gesetzlichen Regeln des BGB (z.B. Einstimmigkeit bei Entscheidungen) zu vermeiden.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 €. Die Haftungsbeschränkung wird oft durch die Bank bei Kreditvergabe durch eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers/Gesellschafters faktisch aufgehoben.
Handelsregistereintragung
Die Pflicht zur Eintragung im Handelsregister (Abt. A für Personen-, Abt. B für Kapitalgesellschaften). Ist verpflichtend für alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften. Die Eintragung verleiht Seriosität, verpflichtet aber zur doppelten Buchführung (Bilanzierung) und zur Angabe von Firma, Rechtsform und Sitz auf Geschäftsunterlagen.
Haftungsbeschränkung
Die gesetzliche Regelung, dass die Haftung für Schulden auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist (z.B. GmbH, UG, AG). Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt grundsätzlich geschützt. (Ausnahme: persönliche Bürgschaften).
Kaufmann / Kauffrau
Die rechtliche Definition aus dem HGB. Erfordert einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nach Art und Umfang (oder die freiwillige Eintragung Kleingewerbetreibender). Alle Kaufleute sind buchführungspflichtig. Kapitalgesellschaften sind immer Kaufleute.
Publizitätspflicht
Die Pflicht von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, GmbH & Co. KG), ihre Bilanz (und je nach Größe weitere Informationen) beim zuständigen Handelsregister einzureichen, wo sie öffentlich einsehbar ist. Sie dient der Transparenz, wird aber von Unternehmen oft wegen befürchteter Nachteile im Wettbewerb gescheut.
Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt)
Die sogenannte „Mini-GmbH“. Eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung, die ab 1 € Mindestkapital gegründet werden kann. Sie unterliegt den gleichen formalen Pflichten wie die GmbH. Es besteht die gesetzliche Pflicht zur Bildung von Rücklagen (25% des Jahresgewinns), bis 25.000 € Stammkapital erreicht sind (zwecks späterer Umwandlung zur GmbH).
